Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Musikschule Unterföhring, Stand Januar 2024

  1. Das Schuljahr der Musikschule Unterföhring e.V. beginnt am 1. September und endet am 31. August. Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinen Schulen in Bayern und der Volksschule Unterföhring.
  2. Der Unterricht der Musikschule Unterföhring e.V. wird wöchentlich zu den vereinbarten Zeiten erteilt. Die Unterrichtszeit wird mündlich mit der Lehrkraft vereinbart.
  3. Die Anmeldung zum Unterricht gilt nur für ein Schuljahr. Anmeldungen werden erst durch die Zuteilung zum Unterricht rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Anmeldungen sind auch während des laufenden Jahres möglich, sofern hierfür die Voraussetzungen (Unterrichtsräume / Lehrkräfte usw.) gegeben sind.
  4. Bei Erstbelegung und Lehrkraftwechsel gilt: Die ersten drei Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, zu deren Ablauf der Kurs mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann. Nach der Probezeit verlängert sich der Vertrag bis zum 31. August des laufenden Schuljahres. 
  5. Die Vertragserneuerung um ein weiteres Schuljahr muss bis zum 31.05. erfolgen.
  6. Die Abmeldung vom Unterricht während eines laufenden Unterrichtsjahres ist nur in stichhaltig begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Sie ist der Geschäftsstelle der Musikschule Unterföhring e.V. schriftlich mitzuteilen und mit Gründen zu versehen. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.
  7. Die Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Verhinderungen bzw. Versäumnisse sind der jeweiligen Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen.
  8. Nichtteilnahme des Schülers/der Schülerin wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  9. Die Erkrankung einer Lehrkraft wird telefonisch, per E-Mail oder durch Anschlag an der Tür des Unterrichtsraumes bekannt gegeben.
  10. Bei Unterrichtsausfall (hintereinander) infolge Krankheit der Lehrkraft sind die Unterrichtsgebühren bis zur Dauer von 2 Wochen weiterzuzahlen. Die Musikschule Unterföhring e.V. bemüht sich um schnellstmögliche Bestellung einer (fachübergreifenden) Ersatzlehrkraft. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
  11. Die Lehrkraft kann den Unterricht aus dringenden Gründen nach Absprache mit dem Schüler/der Schülerin (bzw. den Eltern) verlegen.
  12. Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr für ein ganzes Schuljahr. Dieses beginnt am 01. September und endet am 31. August. Die Jahresgebühr wird aufgeteilt in 12 Monatsraten bezahlt. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
  13. Die Entgeltordnung gilt auf unbestimmte Zeit. Bei einer Änderung der Gebühren wird die geänderte Gebührenordnung Anfang Mai im Schaukasten ausgehängt sein bzw. auf der Homepage veröffentlicht werden. Sie gilt ab September des jeweiligen Jahres und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
  14. Wir weisen darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten für Zwecke des Schulbetriebes elektronisch gespeichert werden und deren Speicherung erst mit Ende des Vertragsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht werden. Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages stimmen Sie dieser Datenspeicherung ausdrücklich zu.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen.

 

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Konto DE63 7019 0000 0007 5536 68

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